FAQ
Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Hausverwaltung und unserem Service.
Sie erhalten Ihre Jahresabrechnung spätestens Ende Q2 des Folgejahres. Sollte es einmal Verzögerungen geben, informieren wir Sie proaktiv über den aktuellen Stand und den Grund.
Die Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt in der Regel 3 Monate zum Ende des Vertragsjahres. Bei Unzufriedenheit können wir Ihr Objekt aber auch unterjährig übernehmen und die Übergabe mit Ihrem alten Verwalter organisieren.
Ja, auch WEGs mit nur wenigen Einheiten. Kleine Gemeinschaften haben die gleichen rechtlichen Pflichten wie große – und wir finden faire, leistungsgerechte Konditionen für Ihre Verwaltung.
Per Telefon unter 0221 / 669 42 669, per E-Mail an info@dh.koeln oder über unser Kontaktformular. Innerhalb der Bürozeiten antworten wir persönlich am selben Tag.
Wir kommen aus der IT-Beratung und haben unsere Prozesse von Grund auf digital und effizient aufgebaut. Das spart Zeit, die wir in die persönliche Betreuung Ihrer Immobilie investieren.
Ja. Wir unterstützen bei Sanierungen, begleiten Wallbox-Installationen, prüfen Versorgerverträge und sind bei technischen Projekten fachkundig an Ihrer Seite.
